Neues Gebäudeenergiegesetz: Das ändert sich ab 2024

Kaum ein anderes Gesetz wurde in den letzten Monaten so intensiv diskutiert wie die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Es ist ein zentraler Baustein der Energieeffizienz- und Klimaschutzpolitik in Deutschland und regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude. Es trägt damit zur Erreichung der Klimaziele bei. 

Im Jahr 2024 stehen wichtige Änderungen an, die Immobilienbesitzer, Bauherren und Investoren kennen sollten. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu den Neuerungen und wie Sie sich darauf vorbereiten können.

Was ändert sich?

Das GEG dient der Umsetzung energiepolitischer Ziele im Gebäudebereich. Es definiert energetische Standards für Neubauten und Sanierungen, um den Energieverbrauch zu senken und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.

Das Jahr 2024 markiert einen weiteren wichtigen Stichtag für die Umsetzung strengerer Energiestandards. Die wichtigsten Änderungen sind:

Verschärfung der energetischen Standards: Neubauten müssen noch energieeffizienter geplant und gebaut werden. Zudem ist das Ziel, bei Bestandsimmobilien den Anteil von Öl- und Gasheizungen in Deutschland zu reduzieren, die derzeit rund drei Viertel aller Heizungen ausmachen. 

Nutzung erneuerbarer Energien: Der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden wird erhöht. Damit sollen fossile Energieträger weiter zurückgedrängt und CO2-Emissionen reduziert werden. Spätestens ab Mitte 2028 müssen neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Der Staat stellt verschiedene Förderprogramme zur Verfügung, um die Umsetzung der neuen Standards zu unterstützen. Bauherren und Immobilienbesitzer können bei der Umsetzung energieeffizienter Projekte finanzielle Unterstützung oder steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen.

Änderungen für Hauseigentümer

Für bestehende Gebäude ist kein Austausch der Heizung vorgeschrieben, sofern die Heizungsanlage noch funktioniert oder wirtschaftlich sinnvoll repariert werden kann. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich oder unwirtschaftlich, greifen verschiedene Übergangslösungen mit zum Teil mehrjährigen Fristen. Heizungen, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, müssen nach derzeitigem Stand spätestens 2045 außer Betrieb genommen werden.

Striktere Vorgaben bei Neubauten

Wer einen Neubau plant, sollte genau hinschauen. Liegt die Immobilie in einem Neubaugebiet, muss die Heizung zu mindestens 65 Prozent mit nicht-fossilen Brennstoffen betrieben werden. Außerhalb einer Bauzone ist dies erst ab 2026 erforderlich.

Das neue Gebäudeenergiegesetz 2024 ist komplex und einige Regelungen sind mit vermeintlich leicht zu übersehenden Details verbunden. Deshalb sollten Sie unbedingt einen Experten zu Rate ziehen. Gerne vermitteln wir Ihnen Energieexperten aus unserem Netzwerk in Schwabach und Umgebung.

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